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Fachschule für Heilerziehungspflege

Die Schüler:innen der zweijährigen Fachschule Heilerziehungspflege werden in der Dependance Haus Anne Frank auf eine professionelle Begleitung von Menschen mit Unterstützungsbedarf vorbereitet. Der handlungsorientierte Unterricht in Lernfeldern findet in enger Kooperation mit dem Bildungsgang Werkstufe und Praxiseinrichtungen in Bremerhaven und im niedersächsischen Umland statt. Die Fachschüler:innen können sich über ein elternunabhängiges „Ausbildungsgehalt“ im Rahmen des Aufstiegs-BAföG finanzieren.
Die Absolvent:innen finden nach einer staatlichen Prüfung und anschließendem Anerkennungsjahr garantiert einen Tätigkeitsbereich in Krippen und Kindertagesstätten, inklusive Schulen oder Förderzentren, Wohneinrichtungen und ambulante Diensten, aber auch in psychiatrischen und gerontologischen Handlungsfeldern.

Anmeldung zum Bildungsgang

„Das Ziel der Fachschule für Heilerziehungspflege ist die Entwicklung einer angemessenen professionellen Haltung und der notwendigen personalen, fachlichen und methodischen Kompetenzen, die die Fachschüler:innen befähigt, partizipatorisch Beziehungs-, Bildungs- und Assistenzarbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen unterschiedlichen Alters und Lebenssituationen zu leisten. Sie sollen durch die Weiterbildung befähigt werden, reflektiert und verantwortlich die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen in behindernden Lebenssituationen zu fördern.“ (gemäß §1 der VO FSHP, 2020)

Die Ausbildung ist ausgerichtet auf die Übernahme eigenverantwortlicher Tätigkeiten in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in inklusiven Arbeitsfeldern wie z.B. Wohngemeinschaften und -gruppen, Wohnstätten, Kindertagesstätten, Berufsbildungs-bereich, Werkstätten und Tagestätten.

Dauer: 2 Jahre in Vollzeitform (+ 1 Jahr Anerkennungsjahr für die staatliche Anerkennung)
Unterricht: mind. 33 Stunden pro Woche
Praktika: Gesamtumfang von 600 Zeitstunden in Schicht- und Tagesdiensten

Zur Ausbildung wird zugelassen, wer

a) den Mittleren Schulabschluss (MSA) vorlegt
und
b) den Nachweis einer einschlägigen beruflichen Vorbildung (Erläuterungen auf dem Infoblatt)
c) und folgende Nachweise erbringt:
d) die gesundheitliche Eignung für die Tätigkeit in allen heilerziehungspflegerischen Einsatzfeldern durch eine ärztliche Bescheinigung,
und
e) eine nachgewiesene Hepatitis B-Impfung oder eine schriftliche Erklärung über den Verzicht,
und
f) Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, der nicht älter als zwei Jahre ist
und
g) ein Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach §32 Abs. 3 und 4 BZRG nachweist.


Der Bildungsgang schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Die Prüfung besteht aus einer Projektprüfung, einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die staatliche Anerkennung als Heilerziehungspfleger:in erhält, wer nach erfolgreicher Abschlussprüfung seine berufliche Eignung in einem einjährigen begleiteten Anerkennungspraktikum nachgewiesen hat.

Mit dem Abschluss der Fachschule haben die Absolvent:innen eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 33 Absatz 3a Nummer 3 Bremisches  Hochschulzugangsgesetz.

Es fallen Kosten für Bildungsfahrten, Theaterbesuche u.ä. an.

  • Deutsch/ Kommunikation
  • Fremdsprache (Englisch)
  • Lebenswelten und individuelle Entwicklung wahrnehmen, verstehen und fördern
  • Entwicklungs-, Bildungs- und Pflegeprozesse partizipatorisch und teilhabeorientiert planen, durchführen und reflektieren
  • Prozesse der Gesundheitsförderung situationsbezogen initiieren
  • Prozesse der gesellschaftlichen Teilhabe verstehen und unterstützen
  • Kommunikation, Beziehungen und Gruppenprozesse in den jeweiligen Arbeitsfeldern professionell gestalten
  • Team-, Organisations- und Qualitätsprozesse im heilerziehungspflegerischen Kontext gestalten und dokumentieren
  • Wahlpflichtbereich

Unterrichtsort:

Haus Anne Frank
Wurster Str. 387
27580 Bremerhaven

Schüler:innen mit Wohnsitz in Niedersachsen (nicht Altkreis Wesermünde*) können nur aufgenommen werden, wenn eine Freistellungserklärung der zuständigen niedersächsischen Schulbehörde vorgelegt wird.
* = zum Altkreis Wesermünde gehören alle Orte, die mit der Postleitzahl 276.. beginnen.

Förderung kann nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gewährt werden.

Es besteht Anspruch auf Aufstiegs-BAföG gemäß AFBG. Dieses muss seit dem 01.08.2020 nicht mehr zurückgezahlt werden (regelmäßiger Besuch der Schule vorausgesetzt).

Cornelius Stehle

Kommissarische Bereichsleitung

FS Heilerziehungspflege

Tel.: 0471 - 590 4470

E-Mail

Beratung und Informationen über das Bildungsangebot der BS Sophie Scholl

Offene Beratung für alle Bildungsgänge ab 2. November:

Frau Holtfort, Frau Knippenberg

donnerstags 14:00 – 15:00 h im Erdgeschoß – Neubau, Raum: s. Aushang
oder nach telefonischer Vereinbarung unter 0471 – 590 4670

Zu Konsultationen 

Berufsbildende Schulen Sophie Scholl

 

 

 

 

 

 

 

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