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BERUFSFACHSCHULE KINDERPFLEGE

Du möchtest Erzieher:in oder Heilerziehungspflegerin werden, hast aber keinen MSA? 
Dann ist die Kinderpflege ein Weg, um dein Ziel zu erreichen! 
Du machst 2 Jahre eine vollzeitschulische Ausbildung und kannst dann nach einem Jahr 
Berufspraktikum bei entsprechend guten Noten in die Erzieher:innen oder HEP Ausbildung 
einsteigen!

Details zum Bildungsgang

Die Berufsfachschule für Kinderpflege führt zu einem Abschluss mit der Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte:r Kinderpfleger:in“.

Dauer: 2 Jahre in Vollzeitform und ein einjähriges Praktikum mit dem Ziel der staatlichen Anerkennung

Praktika: maximal 15 Wochen im U3- und U6- Bereich (Krippe und KiTa)

Eine Zuerkennung des MSAs ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Gesamtnotendurchschnitt 3,0 und Nachweis über 5 Jahre Fremdsprachenunterricht
(s. KMK Rahmenvereinbarung über die BFS von 10/2013 i.d.F. von 06/2020)

  • Erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) mit mindestens befriedigenden Leistungen im Fach Deutsch und mindestens ausreichenden Leistungen in den Fächern Englisch u. Mathematik

  • die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes durch eine ärztliche Bescheinigung

    Schüler:innen mit Wohnsitz in Niedersachsen (nicht Altkreis Wesermünde *1) können nur aufgenommen werden, wenn eine Freistellungserklärung der zu- ständigen niedersächsischen Schulbehörde vorgelegt wird.

    *1 = zum Altkreis Wesermünde gehören alle Orte und Städte, die mit der Postleitzahl 276.. beginnen.

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch

  • Mathematik

  • Fremdsprache

  • Politik

Berufsbezogener Lernbereich

  • Kommunikation

  • Sozialpädagogische Grundlagen

  • Theorie u. Praxis sozialpädagog. Handelns

  • Kreatives Gestalten

  •   Bewegung

  • Musik/ Rhythmik

  • Hauswirtschaftliche Theorie und Praxis

  • Gesundheit und Ökologie

  •  Wahlpflichtbereich

Der erfolgreiche Abschluss, inklusive MSA, berechtigt zur Bewerbung für die Fachschule für Sozialpädagogik (Ausbildung zur/zum Erzieher:in) bzw. Fachschule für Heilerziehungspflege (Ausbildung zur/zum Heilerziehungspfleger:in) und die einjährige Fachoberschule für Gesundheit und Soziales.

Förderung kann nach den Bestimmungen des Bundes- ausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gewährt werden.

Es fallen Kosten für Bildungsfahrten, Theaterbesuche, Autorenbegegnungen u. ä. an.

Offene Beratung für alle Bildungsgänge ab 2. November:

Frau Holtfort

donnerstags 14:00 – 15:00 h im Erdgeschoß – Neubau, Raum: s. Aushang
oder nach telefonischer Vereinbarung unter 0471 – 590 4670

Zu Konsultationen 

Berufsbildende Schulen Sophie Scholl