BERUFSFACHSCHULE KINDERPFLEGE
Du möchtest Erzieher:in oder Heilerziehungspflegerin werden, hast aber keinen MSA?
Dann ist die Kinderpflege ein Weg, um dein Ziel zu erreichen!
Du machst 2 Jahre eine vollzeitschulische Ausbildung und kannst dann nach einem Jahr
Berufspraktikum bei entsprechend guten Noten in die Erzieher:innen oder HEP Ausbildung
einsteigen!
Details zum Bildungsgang
Die Berufsfachschule für Kinderpflege führt zu einem Abschluss mit der Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte:r Kinderpfleger:in“.
Dauer: 2 Jahre in Vollzeitform und ein einjähriges Praktikum mit dem Ziel der staatlichen Anerkennung
Praktika: maximal 15 Wochen im U3- und U6- Bereich (Krippe und KiTa)
Eine Zuerkennung des MSAs ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Gesamtnotendurchschnitt 3,0 und Nachweis über 5 Jahre Fremdsprachenunterricht
(s. KMK Rahmenvereinbarung über die BFS von 10/2013 i.d.F. von 06/2020)
Erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) mit mindestens befriedigenden Leistungen im Fach Deutsch und mindestens ausreichenden Leistungen in den Fächern Englisch u. Mathematik
die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes durch eine ärztliche Bescheinigung
Schüler:innen mit Wohnsitz in Niedersachsen (nicht Altkreis Wesermünde *1) können nur aufgenommen werden, wenn eine Freistellungserklärung der zu- ständigen niedersächsischen Schulbehörde vorgelegt wird.
*1 = zum Altkreis Wesermünde gehören alle Orte und Städte, die mit der Postleitzahl 276.. beginnen.
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch
Mathematik
Fremdsprache
Politik
Berufsbezogener Lernbereich
Kommunikation
Sozialpädagogische Grundlagen
Theorie u. Praxis sozialpädagog. Handelns
Kreatives Gestalten
Bewegung
Musik/ Rhythmik
Hauswirtschaftliche Theorie und Praxis
Gesundheit und Ökologie
Wahlpflichtbereich
Der erfolgreiche Abschluss, inklusive MSA, berechtigt zur Bewerbung für die Fachschule für Sozialpädagogik (Ausbildung zur/zum Erzieher:in) bzw. Fachschule für Heilerziehungspflege (Ausbildung zur/zum Heilerziehungspfleger:in) und die einjährige Fachoberschule für Gesundheit und Soziales.
Förderung kann nach den Bestimmungen des Bundes- ausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gewährt werden.
Es fallen Kosten für Bildungsfahrten, Theaterbesuche, Autorenbegegnungen u. ä. an.
Aktuelles im Bereich Sozialpädagogik und Behindertenpädagogik
Beratung und Informationen über das Bildungsangebot der BS Sophie Scholl
Offene Beratung für alle Bildungsgänge ab 7. November
Frau Holtfort und Frau Reinecke
Unsere Beratung- und Sprechzeiten
INFOABEND am 11.02.2025 von 18:00 – 19:30 Uhr