Praktikantenamt der Stadt Bremerhaven
Anschrift:
Praktikantenamt der Stadt Bremerhaven
Walter-Kolb-Weg 2
27568 Bremerhaven
Öffnungszeiten:
Mo. und Mi. 8:00 - 14:00 Uhr.
Ansprechperson
Informationen über die Zuerkennung der Fachhochschulreife
für Abgänger:innen der gymnasialen Oberstufe und der beruflichen Gymnasien
und für Absolvent:innen der 2jährigen Höheren Handelsschule* (für die 2 HH gilt im folgenden nur * !), die den schulischen Teil der Fachhochschulreife in ihrem Zeugnis ausweisen. Die Zuerkennung der Fachhochschulreife, mit der Sie studieren können, erfolgt durch das Praktikantenamt der Stadt Bremerhaven.
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie den praktischen Teil der Fachhochschulreife erhalten und eine Zuerkennung bei dem Praktikantenamt beantragen:
Folgende einzureichenden Unterlagen legen Sie bitte in Kopie und im Original vor:
- Antragsformular (hier downloaden)
- Abgangszeugnis GyO/BGy mit Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- Prüfungszeugnis über die Berufsausbildung
Folgende einzureichenden Unterlagen legen Sie bitte unbedingt vor Beginn in Kopie und im Original vor:
- Antragsformular (hier downloaden)
- Abgangszeugnis GyO/BGy mit Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife
- FSJ/FÖJ/BFD-Vertrag
* nach Absolvieren der 2jährigen Höheren Handelsschule: halbjähriges einschlägiges Vollzeit-Praktikum im Bereich Wirtschaft und Verwaltung
Ein Praktikum muss vor dem Beginn vom Praktikantenamt genehmigt werden.
Das Praktikum kann – in Ihrem eigenen Interesse - erst dann begonnen werden, wenn das Praktikantenamt dieses schriftlich für den Erwerb der Fachhochschulreife anerkannt hat.
Folgende einzureichenden Unterlagen legen Sie bitte in Kopie und im Original unbedingt vor dem Beginn eines einjährigen Vollzeit-Praktikums / FSJ / BFD beim Praktikantenamt vor:
- Antragsformular (hier downloaden)
- Abgangszeugnis GyO/BGy mit Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife
- Bescheinigung des Betriebs/der Einrichtung - Vorlage hier downloaden
- Bescheinigung der Ausbildereignungsprüfung (bzw. Anleiterschein) derjenigen Person, die mit der Betreuung der Praktikantin/des Praktikanten beauftragt ist
- Bescheinigung der Handelskammer Bremen/Bremerhaven (Betrieb ist geeignet und darf im entsprechenden Beruf ausbilden)
- Auf den Zeitraum des Praktikums angepasster Ausbildungsplan für den entsprechenden Ausbildungsberuf nach Ausbilderverordnung; der Plan muss Angaben über Ziele und Ablauf des Praktikums beinhalten sowie die Aufgaben der/des Praktikanten/in
- Praktikumvertrag (bzw. Vereinbarung/Vertrag FSJ/BFD) über 12 Monate* in Vollzeittätigkeit (Der Download-Praktikantenvertrag dient als Muster, wobei lediglich § 4 und § 5 inhaltlich geändert werden dürfen.)
Nach Beendigung des Vollzeit-Praktikums / FSJ / BFD ist ein ausführliches Zeugnis [Vorlage herunterladen] - im Original - über das Praktikum / FSJ / BFD beim Praktikantenamt einzureichen:
Der Betrieb/die Einrichtung stellt am Ende der Tätigkeit ein Zeugnis [Vorlage herunterladen] aus, in welchem
- die Dauer
- der Ausbildungsberuf
- der absolvierte Ausbildungsplan (Nennung der Berufsfelder/Ausbildungsabschnitte)
- der Erfolg bescheinigt werden.
Erst im Anschluss entscheidet das Praktikantenamt über die Zuerkennung.