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Bildungsgang Werkstufe

Im Bildungsgang Werkstufe werden schulpflichtige Schüler:innen aufgenommen, die mindestens zehn Jahre eine allgemeinbildende Schule besucht haben und bei denen ein anerkannter sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung fortbesteht. Am Standort Haus Anne Frank werden in Klassenverbände mit 6-7 Schüler*innen mit individuellen Förderzielen sehr handlungsorientiert unterrichtet. Inklusive Projekte mit den anderen Klassen am Standort gehören ebenso zum Profil dieses Bildungsganges, wie besondere Sport- und Praxisangebote. Die Schüler:innen erhalten in Zusammenarbeit mit den Eltern / Erziehungsberechtigten Unterstützung in der Entwicklung der eigenen Planungs- und Entscheidungsfähigkeit und bei der Umsetzung der nächsten Schritte z.B. Ausbildung, Berufstätigkeit, Leben in der Gemeinschaft / Wohnen, Rechte und Pflichten der Volljährigkeit.

Details zum Bildungsgang

(1) Die Werkstufe soll die Schülerinnen und Schüler für den Übergang in das Arbeitsleben vorbereiten. Sie sollen befähigt werden, mit beruflicher Tätigkeit einen Beitrag zur eigenen Existenzsicherung zu leisten. Die Schülerinnen und Schüler sollen Kompetenzen erwerben, mit deren Hilfe sie entsprechend ihrer individuellen Mitwirkungsmöglichkeiten ein ihren Fähigkeiten angemessenes selbstbestimmtes Leben führen können. Handlungs- und Lernbereiche sind Selbstversorgung, Mobilität, Wohnen und Freizeit, Identität und Selbstbild, Leben in der Gesellschaft und Arbeit.

(2) Schülerinnen und Schüler können nach Beratung durch die Schule und mit Genehmigung der Senatorin für Kinder und Bildung in eine Berufsorientierungsklasse wechseln.

Die Jugendlichen mit dem Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung zeichnen sich durch eine besonders große Unterschiede in der Lernausgangslage aus.  Durch Differenzierung im Unterricht soll die Persönlichkeits- und Lernentwicklung jeder Schüler:in gefördert werden. Die individuellen Lernwege müssen über sinnlich - wahrnehmende, aktiv - handelnde, bildlich - anschauliche bis zur begrifflichabstrakten Darbietungen der Inhalte und Kompetenzen unterschiedlich bedient werden. Das Konzept der unterstützenden Kommunikation (im weiteren UK) ist ein wichtiger Bausstein in der Beziehungs- und Lernförderung. Dabei finden die Bildungsinhalte der vorausgegangen Allgemeinbildung ( z.B. Deutsch / Kommunikation, Mathe, Naturwissenschaften) eine Fortführung in den Lernbereichen der Werkstufe, indem sie mit lebens- und berufsweltbezogenen Lernsituationen in der Schule, in Praktika und anderen außerschulischen Lernorten handlungsorientiert verknüpft werden. Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention und der damit gesellschaftlich angestrebten Weiterentwicklung der Teilhabe von Menschen mit besonderen Lernausgangslagen werden inklusive Projekte und Maßnahmen zur freien Wahl der beruflichen und privaten Lebensgestaltung ausgebaut. Die Schüler und Schülerinnen erhalten in Zusammenarbeit mit den Eltern / Erziehungsberechtigten Unterstützung in der Entwicklung der eigenen Planungs- und Entscheidungsfähigkeit und bei der Umsetzung der nächsten Schritte (Ausbildung, Berufstätigkeit, Leben in der Gemeinschaft / Wohnen, Rechte und Pflichten der Volljährigkeit).

(1) Der Bildungsgang dauert zwei Jahre.

(2) Der Unterricht in dem Bildungsgang soll durch Werkstatttage ergänzt werden. Darüber hinaus können Praxistage und Praktika absolviert werden.

(1) In den Bildungsgang werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen,

    1. die schulpflichtig sind,
    2. die mindestens zehn Jahre eine allgemeinbildende Schule besucht haben und
    3. bei denen ein anerkannter sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung fortbesteht.

(2) Aus besonderen Gründen, die in der Person der Schülerin oder des Schülers liegen, kann die Senatorin für Kinder und Bildung eine Schülerin oder einen Schüler unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der aufnehmenden Schule abweichend von den Zulassungsvoraussetzungen des Absatzes 1 zulassen.

(1) Die Schülerin oder der Schüler erhält ein Allgemeines Zeugnis, das die in den Fächern und Lernbereichen erworbenen alltags- und berufsbezogenen Kompetenzen ausweist.

(2) Form und Inhalt der Zeugnisse legt die Senatorin für Kinder und Bildung fest.

 

In der Umsetzung am Standort Haus Anne Frank werden aktuell fünf Klassenverbände mit 7 Schüler:innen, jeweils begleitet durch zwei sonderpädagogische Lehrkräfte, beschult.
Zur Unterstützung gibt es 2,5 Kinderpfleger:innen Stellen und einige persönliche Assistent:innen. Die Unterrichtszeit ist aktuell täglich von 08.05 Uhr bis 13.35 Uhr, eine Verlängerung bis maximal 15.35 Uhr ist an einzelnen Tagen möglich. Ein kostenpflichtiges Mittagessen gibt es zur Zeit nur im Rahmen des Lernbereiches "Selbstversorgung" im Klassenverband.
Eine Beförderung mit dem Taxiunternehmen ist bei Bedarf möglich. 

In der Unterrichtsorganisation steht die individuelle Förderung, aber auch die soziale Interaktion im Klassenverband und in klassenübergreifendem Unterricht (Sportangebote, Praxistag) im Mittelpunkt.
Inklusive Projekte und Praxiskooperationen mit der Berufsfachschule Pflegeassistenz und der Fachschule Heilerziehungspflege sind integrativer Bestandteil. 
Hinzu kommen im 11. Jahrgang Werkstatttage und im 12. Jahrgang Praktika bei der Lebenshilfe, in den Elbe Weser Werkstätten und auf dem ersten Arbeitsmarkt. (Sofern es die Corona-Pandemielage ermöglicht)

Gerhard Kluck

Koordinator Werkstufe

Tel.: 0471 - 590 4470

E-Mail

Aktuelles im Fachbereich Behindertenpädagogik

Beratung und Informationen über das Bildungsangebot der BS Sophie Scholl

Offene Beratung für alle Bildungsgänge ab 2. November:

Frau Holtfort, Frau Knippenberg

donnerstags 14:00 – 15:00 h im Erdgeschoß – Neubau, Raum: s. Aushang
oder nach telefonischer Vereinbarung unter 0471 – 590 4670

Zu Konsultationen 

Berufsbildende Schulen Sophie Scholl

 

 

 

 

 

 

 

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