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BERUFSFACHSCHULE KINDERPFLEGE

Du möchtest Erzieher:in oder Heilerziehungspflegerin werden, hast aber keinen MSA? 
Dann ist die Kinderpflege ein Weg, um dein Ziel zu erreichen! 
Du machst 2 Jahre eine vollzeitschulische Ausbildung und kannst dann nach einem Jahr 
Berufspraktikum bei entsprechend guten Noten in die Erzieher:innen oder HEP Ausbildung 
einsteigen!

Details zum Bildungsgang

Die Berufsfachschule für Kinderpflege führt zu einem Abschluss mit der Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte:r Kinderpfleger:in“.

Dauer: 2 Jahre in Vollzeitform und ein einjähriges Praktikum mit dem Ziel der staatlichen Anerkennung

Praktika: maximal 15 Wochen im U3- und U6- Bereich (Krippe und KiTa)

Eine Zuerkennung des MSAs ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Gesamtnotendurchschnitt 3,0 und Nachweis über 5 Jahre Fremdsprachenunterricht
(s. KMK Rahmenvereinbarung über die BFS von 10/2013 i.d.F. von 06/2020)

  • Erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) mit mindestens befriedigenden Leistungen im Fach Deutsch und mindestens ausreichenden Leistungen in den Fächern Englisch u. Mathematik

  • die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes durch eine ärztliche Bescheinigung

    Schüler:innen mit Wohnsitz in Niedersachsen (nicht Altkreis Wesermünde *1) können nur aufgenommen werden, wenn eine Freistellungserklärung der zu- ständigen niedersächsischen Schulbehörde vorgelegt wird.

    *1 = zum Altkreis Wesermünde gehören alle Orte und Städte, die mit der Postleitzahl 276.. beginnen.

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch

  • Mathematik

  • Fremdsprache

  • Politik

Berufsbezogener Lernbereich

  • Kommunikation

  • Sozialpädagogische Grundlagen

  • Theorie u. Praxis sozialpädagog. Handelns

  • Kreatives Gestalten

  •   Bewegung

  • Musik/ Rhythmik

  • Hauswirtschaftliche Theorie und Praxis

  • Gesundheit und Ökologie

  •  Wahlpflichtbereich

Schulzentrum Geschwister Scholl Berufsbildende Schulen Sophie Scholl Walter-Kolb-Weg 2
27568 Bremerhaven

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

1. Bis zum 1. März des Aufnahmejahres:

  •  Aufnahmeantrag (Formblatt auf der Homepage)

  • BEWERBUNGSSCHREIBEN

  • Tabellarischer Lebenslauf (mit Lichtbild)

  • Kopie des aktuellen Halbjahreszeugnisses

  • Nachweis über die gesundheitliche

    Eignung/Impfstatus (Formblatt auf der Homepage)

    ACHTUNG: SÄMTLICHE UNTERLAGEN MÜSSEN VOLLSTÄNDIG VORLIEGEN, SONST KANN DIE BEWERBUNG NICHT BERÜCKSICHTIGT WERDEN!

2. Zum 03. Juli 2023 (Stichtag!)

beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses über die erweiterte Berufsbildungsreife

Der erfolgreiche Abschluss, inklusive MSA, berechtigt zur Bewerbung für die Fachschule für Sozialpädagogik (Ausbildung zur/zum Erzieher:in) bzw. Fachschule für Heilerziehungspflege (Ausbildung zur/zum Heilerziehungspfleger:in) und die einjährige Fachoberschule für Gesundheit und Soziales.

Förderung kann nach den Bestimmungen des Bundes- ausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gewährt werden.

Es fallen Kosten für Bildungsfahrten, Theaterbesuche, Autorenbegegnungen u. ä. an.

Schulleitungsmitglied, Bereichsleitung Sozialpädagogik

Barbara Gabisch-Schulte

FS Sozialpädagogik GVZ, BFS Kinderpflege

Tel.: Tel.: 0471 - 590 4670

E-Mail

Offene Beratung für alle Bildungsgänge:

Frau Holtfort, Frau Knippenberg

Sprechzeiten:
donnerstags 14:00 – 16:00 h (Raum E01) oder
nach telefonischer Vereinbarung unter 0471 – 590 4670

09.03. bis 04.05.2023
donnerstags 14:00 – 15:00 h in Raum E01 (Erdgeschoß - Neubau)
ab 08.05.2023 nach telefonischer Vereinbarung